oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf
Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Dienstleistungsscheck-Online (→ BMAW)
- Broschüre "Dienstleistungsscheck − Legal ist genial − und sicher!" (→ BVAEB)
- Dienstleistungsscheck (→ BVAEB)
- DLS-Online (→ BVAEB)
- Erläuterungen zum DLS (→ BVAEB)
- Standorte der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf
Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Dienstleistungsscheck-Online (→ BMAW)
- Broschüre "Dienstleistungsscheck − Legal ist genial − und sicher!" (→ BVAEB)
- Dienstleistungsscheck (→ BVAEB)
- DLS-Online (→ BVAEB)
- Erläuterungen zum DLS (→ BVAEB)
- Standorte der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf
Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
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Kosten
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- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
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Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
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Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
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Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
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Voraussetzungen
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- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
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- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
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Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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Voraussetzungen
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Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
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Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
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- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
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Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf
Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
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Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
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In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
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- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
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Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
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- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
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Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
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- in diversen Trafiken sowie
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Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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- Standorte der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf
Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Dienstleistungsscheck-Online (→ BMAW)
- Broschüre "Dienstleistungsscheck − Legal ist genial − und sicher!" (→ BVAEB)
- Dienstleistungsscheck (→ BVAEB)
- DLS-Online (→ BVAEB)
- Erläuterungen zum DLS (→ BVAEB)
- Standorte der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
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Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
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Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
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- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
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Kosten
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In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
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- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
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Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
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In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
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Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
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- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
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Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
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In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
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Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
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Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
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Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
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Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
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Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
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Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf
Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Dienstleistungsscheck-Online (→ BMAW)
- Broschüre "Dienstleistungsscheck − Legal ist genial − und sicher!" (→ BVAEB)
- Dienstleistungsscheck (→ BVAEB)
- DLS-Online (→ BVAEB)
- Erläuterungen zum DLS (→ BVAEB)
- Standorte der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf
Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Dienstleistungsscheck-Online (→ BMAW)
- Broschüre "Dienstleistungsscheck − Legal ist genial − und sicher!" (→ BVAEB)
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- Erläuterungen zum DLS (→ BVAEB)
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Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
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Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
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Kosten
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In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
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Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
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- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
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- in diversen Trafiken sowie
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Kosten
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- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
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- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
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- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
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- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
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In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
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Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
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- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
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- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
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- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
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Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
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Der DLS ist
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Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
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- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
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Der DLS ist
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Kosten
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Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
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Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf
Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Dienstleistungsscheck-Online (→ BMAW)
- Broschüre "Dienstleistungsscheck − Legal ist genial − und sicher!" (→ BVAEB)
- Dienstleistungsscheck (→ BVAEB)
- DLS-Online (→ BVAEB)
- Erläuterungen zum DLS (→ BVAEB)
- Standorte der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf
Voraussetzungen
Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:
- Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
- Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
- Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
Hinweis
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.
Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.
Kauf von Dienstleistungsschecks
Der DLS ist
- via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
- in diversen Trafiken sowie
- bei der Post erhältlich.
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Kosten
- Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
- Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro
In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Dienstleistungsscheck-Online (→ BMAW)
- Broschüre "Dienstleistungsscheck − Legal ist genial − und sicher!" (→ BVAEB)
- Dienstleistungsscheck (→ BVAEB)
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- Erläuterungen zum DLS (→ BVAEB)
- Standorte der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft