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    Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf 

    Voraussetzungen

    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

    Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Kauf von Dienstleistungsschecks

    Der DLS ist

    • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
    • in diversen Trafiken sowie
    • bei der Post erhältlich.

    Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

    Kosten

    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

    Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf 

    Voraussetzungen

    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

    Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Kauf von Dienstleistungsschecks

    Der DLS ist

    • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
    • in diversen Trafiken sowie
    • bei der Post erhältlich.

    Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

    Kosten

    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

    Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

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    Kauf von Dienstleistungsschecks

    Der DLS ist

    • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
    • in diversen Trafiken sowie
    • bei der Post erhältlich.

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    Kosten

    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

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    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
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    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

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    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

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    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

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    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

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    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

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    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
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    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
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    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

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    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

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    Kosten

    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

    Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf 

    Voraussetzungen

    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

    Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Kauf von Dienstleistungsschecks

    Der DLS ist

    • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
    • in diversen Trafiken sowie
    • bei der Post erhältlich.

    Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

    Kosten

    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

    Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Voraussetzungen

    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

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    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

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    Kauf von Dienstleistungsschecks

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    • in diversen Trafiken sowie
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    Kosten

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    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

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    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

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    • in diversen Trafiken sowie
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    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
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    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

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    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

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    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
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    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
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    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
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    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

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    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
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    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

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    • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
    • in diversen Trafiken sowie
    • bei der Post erhältlich.

    Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

    Kosten

    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

    Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf 

    Voraussetzungen

    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

    Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Kauf von Dienstleistungsschecks

    Der DLS ist

    • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
    • in diversen Trafiken sowie
    • bei der Post erhältlich.

    Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

    Kosten

    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

    Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Voraussetzungen

    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

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    Kauf von Dienstleistungsschecks

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    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

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    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

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    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

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    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
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    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
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    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

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    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

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    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

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    Voraussetzungen

    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
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    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
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    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
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    Voraussetzungen

    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

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    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
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    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Kauf von Dienstleistungsschecks

    Der DLS ist

    • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
    • in diversen Trafiken sowie
    • bei der Post erhältlich.

    Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

    Kosten

    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

    Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf 

    Voraussetzungen

    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

    Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Kauf von Dienstleistungsschecks

    Der DLS ist

    • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
    • in diversen Trafiken sowie
    • bei der Post erhältlich.

    Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

    Kosten

    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

    Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf 

    Voraussetzungen

    Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

    Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:

    • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
    • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
    • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
    • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)

    Hinweis

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

    Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

    Kauf von Dienstleistungsschecks

    Der DLS ist

    • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
    • in diversen Trafiken sowie
    • bei der Post erhältlich.

    Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

    Kosten

    • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
    • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

    In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

    Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft