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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

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    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/
    keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                   

     

     

     

     

    Bad Deutsch-Altenburg

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen und ähnliche Geräte

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Erlach

    Empfehlung

    Rasenmähen

    gestattet:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr 

    Bad Fischau-Brunn 

    Verordnung 

    Verwenden von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden, im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bad Großpertholz 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, welche mittels Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) angetrieben werden 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Schönau 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bad Traunstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Bad Vöslau

    Verordnung

    Betrieb von Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und der Gartenpflege dienen (z.B. Benzinrasenmäher)
    sowie jede Art von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten und notwendige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen auf öffentlichen und stadteigenen Flächen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Baden

    Verordnung 

    Betrieb von geräuschvollen Maschinen wie Benzinrasenmäher, Motorspritzpumpen, Mähdrescher udgl.

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

     

    Betrieb von Elektrorasenmähern

    gilt nicht für:

    landwirtschaftliche Maschinen im Bereich der Weinbaugebiete sowie auf den zu diesen führenden Zufahrtswegen im Falle von unerlässlich notwendigen Arbeiten nicht

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Behamberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Berg

    keine Vorgaben

     

     

    Berndorf

    Verordnung

    Benützen von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen in bewohnten Gebieten

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Biberbach

    keine Vorgaben

     

     

    Biedermannsdorf 

    Verordnung 

    Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Bisamberg 

    Verordnung 

    Rasenmähen (auch mit Elektromähern) 

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bischofstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Blumau-Neurißhof Verordnung

    Verwendung von Vertikutierern und Rasenmähern, die von Elektro- und Verbrennungsmotoren angetrieben werden; Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege; Verwendung von kraftstoffbetriebene Stromaggregate und Pumpen; Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit

    gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bockfließ

    keine Vorgaben

     

     

    Böheimkirchen

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B.Rasenmäher, Motorsensen etc.)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Breitenau

    keine Vorgaben 

     

     

    Breitenfurt

    keine Vorgaben

     

     

    Breitenstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Bromberg

    keine Vorgaben

     

     

    Bruck an der Leitha

    keine Vorgaben 

     

     

    Brunn am Gebirge

    keine Vorgaben  

     

     

    Brunn an der Wild

    keine Vorgaben

     

     

    Burgschleinitz-Kühnring

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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