Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht! 

    Falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

    Achtung

    Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

    Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt