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    Steiermark

    Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

    Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

    Informationen

    Sozialabteilung des Landes Steiermark
    Hofgasse 12
    8010 Graz

    Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

    Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

    Website zum Kulturpass (  Hunger auf Kunst und Kultur)

    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz ( Stadt Graz)

    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6393
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi ( Stadt Graz)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
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    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

    Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

    Informationen

    Sozialabteilung des Landes Steiermark
    Hofgasse 12
    8010 Graz

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    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

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    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Stigergasse 2
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    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

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    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
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    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
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    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
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    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
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    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
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    Zuständige Stelle

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    Informationen

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    Hofgasse 12
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    Kulturpass

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    Anspruchsberechtigt sind

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
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    Erforderliche Unterlagen

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    8020 Graz

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

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    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

    Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

    Informationen

    Sozialabteilung des Landes Steiermark
    Hofgasse 12
    8010 Graz

    Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

    Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

    Website zum Kulturpass (  Hunger auf Kunst und Kultur)

    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz ( Stadt Graz)

    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6393
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi ( Stadt Graz)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Steiermark

    Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

    Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

    Informationen

    Sozialabteilung des Landes Steiermark
    Hofgasse 12
    8010 Graz

    Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

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    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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    Zuständige Stelle

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    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
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    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
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    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

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    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

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    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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    • Formular für ärztliche Bestätigung
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    Zuständige Stelle

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    Informationen

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    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
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    • subsidiär Schutzberechtigte.

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    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

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    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

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    Stigergasse 2
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    Telefonnummer: +43 316 872 6393
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

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    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

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    Informationen

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    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

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    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
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    Telefonnummer: +43 316 872 6393
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    • die EWR-Staatsbürger sind,
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    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
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    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
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    Erforderliche Unterlagen

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    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
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    Telefonnummer: +43 316 872 6390
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    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

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    Zuständige Stelle

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    Telefonnummer: +43 316 872 6393
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    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

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    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
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    • Formular für ärztliche Bestätigung
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    Informationen

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    8010 Graz

    Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

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    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz ( Stadt Graz)

    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6393
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi ( Stadt Graz)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Steiermark

    Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

    Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

    Informationen

    Sozialabteilung des Landes Steiermark
    Hofgasse 12
    8010 Graz

    Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

    Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

    Website zum Kulturpass (  Hunger auf Kunst und Kultur)

    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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    Zuständige Stelle

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    Informationen

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    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

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    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

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    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

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    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

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    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

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    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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    Zuständige Stelle

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    Informationen

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    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

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    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

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    Informationen

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    Hofgasse 12
    8010 Graz

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    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
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    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

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    Stigergasse 2
    8020 Graz

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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
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    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

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    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

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    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
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    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

    Website zum Kulturpass (  Hunger auf Kunst und Kultur)

    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

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    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

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    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
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    Telefonnummer: +43 316 872 6390
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    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
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    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

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    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
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    Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

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    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
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    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
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    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

    Website zum Kulturpass (  Hunger auf Kunst und Kultur)

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    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
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    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
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    Telefonnummer: +43 316 872 6390
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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
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    Telefonnummer: +43 316 872 6393
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    Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

    Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

    Informationen

    Sozialabteilung des Landes Steiermark
    Hofgasse 12
    8010 Graz

    Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

    Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

    Website zum Kulturpass (  Hunger auf Kunst und Kultur)

    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz ( Stadt Graz)

    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6393
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi ( Stadt Graz)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Steiermark

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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    Informationen

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    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
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    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
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    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
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    • ausgefüllter Antrag

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    Stigergasse 2
    8020 Graz

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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

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    Zuständige Stelle

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    Informationen

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    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
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    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
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    • Formular für ärztliche Bestätigung
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    Zuständige Stelle

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    Informationen

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    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Zuständige Stelle

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    Stigergasse 2
    8020 Graz

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    • ab 60 Jahren,
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    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
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    Informationen

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    Hofgasse 12
    8010 Graz

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
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    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

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    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

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    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
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    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

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    Stigergasse 2
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    Telefonnummer: +43 316 872 6393
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Zuständige Stelle

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    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
    • Formular für ärztliche Bestätigung
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    Informationen

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    Hofgasse 12
    8010 Graz

    Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

    Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

    Website zum Kulturpass (  Hunger auf Kunst und Kultur)

    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz ( Stadt Graz)

    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6393
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi ( Stadt Graz)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Steiermark

    Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

    Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

    Informationen

    Sozialabteilung des Landes Steiermark
    Hofgasse 12
    8010 Graz

    Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

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    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind

    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

    Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

    Informationen

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    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
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    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

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    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

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    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

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    • ab 60 Jahren,
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    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
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    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

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    Informationen

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    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
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    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
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    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

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    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

    Antragsberechtigt sind Personen

    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

    Erforderliche Unterlagen

    • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
    • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
    • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
    • Formular für ärztliche Bestätigung
    • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

    Zuständige Stelle

    Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

    Informationen

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    Hofgasse 12
    8010 Graz

    Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750

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    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

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    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
    • subsidiär Schutzberechtigte.

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Ermäßigungen der Stadt Graz

    Seniorinnen-/Senioren-Card Graz

    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6393
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

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    Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

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    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
    • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.

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    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
    • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
    • Asylwerberinnen/Asylwerber und
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    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Erforderliche Unterlagen

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    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
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    Telefonnummer: +43 316 872 6390
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    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

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    Zuständige Stelle

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    Telefonnummer: +43 316 872 6393
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    • ab 60 Jahren,
    • die EWR-Staatsbürger sind,
    • den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
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    • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

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    Ermäßigungen der Stadt Graz

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    Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

    Antragsberechtigt sind

    • Frauen und Männer über 55 Jahre,
    • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Passfoto
    • Meldezettel
    • ausgefüllter Antrag

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    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6390
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz ( Stadt Graz)

    Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

    Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

    Zuständige Stelle

    SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz

    Telefonnummer: +43 316 872 6393
    E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at

    Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi ( Stadt Graz)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion