oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Steiermark
Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz (→ Stadt Graz)
Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi (→ Stadt Graz)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steiermark
Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
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Stigergasse 2
8020 Graz
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Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
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- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
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- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Antragsberechtigt sind
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- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
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- ausgefüllter Antrag
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- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Ermäßigungen der Stadt Graz
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- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
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- ausgefüllter Antrag
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Antragsberechtigt sind Personen
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- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
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- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
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Kulturpass
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Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
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- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
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Antragsberechtigt sind Personen
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Erforderliche Unterlagen
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- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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8010 Graz
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
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- ausgefüllter Antrag
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Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
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- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
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Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
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Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
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- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
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- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz (→ Stadt Graz)
Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi (→ Stadt Graz)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steiermark
Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
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Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
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Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6393
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Steiermark
Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
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8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
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- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
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Informationen
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
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Telefonnummer: +43 316 872 6390
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Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
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Informationen
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Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
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- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
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Telefonnummer: +43 316 872 6390
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Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
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- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
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Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
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Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
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- ausgefüllter Antrag
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SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
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E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
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Informationen
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Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
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- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
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Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz (→ Stadt Graz)
Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steiermark
Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz (→ Stadt Graz)
Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi (→ Stadt Graz)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steiermark
Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
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Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
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Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
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- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
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Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
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- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
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Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
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- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
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- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
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- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
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Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
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- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
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- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
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- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
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Informationen
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8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Erforderliche Unterlagen
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- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
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- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
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Antragsberechtigt sind
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- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
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- ausgefüllter Antrag
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
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- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
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- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
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Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
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Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
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- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
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SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
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Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz (→ Stadt Graz)
Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
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Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz (→ Stadt Graz)
Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi (→ Stadt Graz)
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Steiermark
Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
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SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
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Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
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- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
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Informationen
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Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
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- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
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Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
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- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
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Informationen
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
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Informationen
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
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Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
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Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
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- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
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Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
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Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
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- ausgefüllter Antrag
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Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
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Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
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Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz (→ Stadt Graz)
Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi (→ Stadt Graz)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steiermark
Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz (→ Stadt Graz)
Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi (→ Stadt Graz)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion