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    Der Bundesstaat Österreich

    Österreich ist eine repräsentative Demokratie, d.h. die österreichische Bevölkerung wählt das Parlament (konkret: den Nationalrat und die Landtage), welches den Wählerwillen dann nach außen hin präsentiert.

    Die Bundesregierung (Bundeskanzlerin/Bundeskanzler, Vizekanzlerin/Vizekanzler, Bundesministerinnen/Bundesminister) ist eines der obersten Verwaltungsorgane in Österreich. Die Bundesregierung trifft Entscheidungen als Kollegium (in ihrer Gesamtheit). Sie ist nicht für eine bestimmte Funktionsperiode bestellt; traditionell wird sie allerdings nach jeder Nationalratswahl neu gebildet.

    Staatssekretärinnen/Staatssekretäre gehören nicht der Bundesregierung an, sie unterstützen die Bundesministerinnen/Bundesminister bei ihren Aufgaben.

    Der amtierende österreichische Bundeskanzler heißt seit 6. Dezember 2021 Karl Nehammer, Mag. Werner Kogler ist Vizekanzler.

    Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

    Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

    Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

    Seit dem 26. Jänner 2017 ist Dr. Alexander Van der Bellen österreichischer Bundespräsident.

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    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Österreich ist eine repräsentative Demokratie, d.h. die österreichische Bevölkerung wählt das Parlament (konkret: den Nationalrat und die Landtage), welches den Wählerwillen dann nach außen hin präsentiert.

    Die Bundesregierung (Bundeskanzlerin/Bundeskanzler, Vizekanzlerin/Vizekanzler, Bundesministerinnen/Bundesminister) ist eines der obersten Verwaltungsorgane in Österreich. Die Bundesregierung trifft Entscheidungen als Kollegium (in ihrer Gesamtheit). Sie ist nicht für eine bestimmte Funktionsperiode bestellt; traditionell wird sie allerdings nach jeder Nationalratswahl neu gebildet.

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    Der amtierende österreichische Bundeskanzler heißt seit 6. Dezember 2021 Karl Nehammer, Mag. Werner Kogler ist Vizekanzler.

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    Die Bundesregierung (Bundeskanzlerin/Bundeskanzler, Vizekanzlerin/Vizekanzler, Bundesministerinnen/Bundesminister) ist eines der obersten Verwaltungsorgane in Österreich. Die Bundesregierung trifft Entscheidungen als Kollegium (in ihrer Gesamtheit). Sie ist nicht für eine bestimmte Funktionsperiode bestellt; traditionell wird sie allerdings nach jeder Nationalratswahl neu gebildet.

    Staatssekretärinnen/Staatssekretäre gehören nicht der Bundesregierung an, sie unterstützen die Bundesministerinnen/Bundesminister bei ihren Aufgaben.

    Der amtierende österreichische Bundeskanzler heißt seit 6. Dezember 2021 Karl Nehammer, Mag. Werner Kogler ist Vizekanzler.

    Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

    Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

    Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

    Seit dem 26. Jänner 2017 ist Dr. Alexander Van der Bellen österreichischer Bundespräsident.

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    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

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    Der Bundesstaat Österreich

    Österreich ist eine repräsentative Demokratie, d.h. die österreichische Bevölkerung wählt das Parlament (konkret: den Nationalrat und die Landtage), welches den Wählerwillen dann nach außen hin präsentiert.

    Die Bundesregierung (Bundeskanzlerin/Bundeskanzler, Vizekanzlerin/Vizekanzler, Bundesministerinnen/Bundesminister) ist eines der obersten Verwaltungsorgane in Österreich. Die Bundesregierung trifft Entscheidungen als Kollegium (in ihrer Gesamtheit). Sie ist nicht für eine bestimmte Funktionsperiode bestellt; traditionell wird sie allerdings nach jeder Nationalratswahl neu gebildet.

    Staatssekretärinnen/Staatssekretäre gehören nicht der Bundesregierung an, sie unterstützen die Bundesministerinnen/Bundesminister bei ihren Aufgaben.

    Der amtierende österreichische Bundeskanzler heißt seit 6. Dezember 2021 Karl Nehammer, Mag. Werner Kogler ist Vizekanzler.

    Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

    Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

    Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

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    Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

    Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

    Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

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    Der amtierende österreichische Bundeskanzler heißt seit 6. Dezember 2021 Karl Nehammer, Mag. Werner Kogler ist Vizekanzler.

    Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

    Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

    Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

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    Staatssekretärinnen/Staatssekretäre gehören nicht der Bundesregierung an, sie unterstützen die Bundesministerinnen/Bundesminister bei ihren Aufgaben.

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    Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

    Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

    Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

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    Staatssekretärinnen/Staatssekretäre gehören nicht der Bundesregierung an, sie unterstützen die Bundesministerinnen/Bundesminister bei ihren Aufgaben.

    Der amtierende österreichische Bundeskanzler heißt seit 6. Dezember 2021 Karl Nehammer, Mag. Werner Kogler ist Vizekanzler.

    Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

    Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

    Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

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    Staatssekretärinnen/Staatssekretäre gehören nicht der Bundesregierung an, sie unterstützen die Bundesministerinnen/Bundesminister bei ihren Aufgaben.

    Der amtierende österreichische Bundeskanzler heißt seit 6. Dezember 2021 Karl Nehammer, Mag. Werner Kogler ist Vizekanzler.

    Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

    Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

    Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

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    Staatssekretärinnen/Staatssekretäre gehören nicht der Bundesregierung an, sie unterstützen die Bundesministerinnen/Bundesminister bei ihren Aufgaben.

    Der amtierende österreichische Bundeskanzler heißt seit 6. Dezember 2021 Karl Nehammer, Mag. Werner Kogler ist Vizekanzler.

    Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

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    Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

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    Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

    Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

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