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    Ziele und Motive der Aarhus-Konvention

    Ziel der Aarhus-Konvention ist es, den Umweltschutz und somit die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und allen gegenwärtigen und zukünftigen Generationen ein Leben in einer intakten Umwelt zu ermöglichen.

    Das Umweltbewusstsein der Menschen soll durch deren vermehrten Einbezug in Entscheidungen in Bezug auf die Umwelt gestärkt werden. Die Konvention hat zum Ziel, es Bürgerinnen/Bürgern zu erleichtern, sich in umweltrelevanten Bereichen zu beteiligen.

    Durch die Umsetzung der Aarhus-Konvention sollen u.a.

    • Transparenz und Informationszugang in Umweltangelegenheiten für Bürgerinnen/Bürger verbessert werden,
    • bestehende (nationale) Rechtsvorschriften über die Bürgerbeteiligung im Umweltbereich verstärkt verankert und ausgebaut werden.
    Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Ziele und Motive der Aarhus-Konvention

    Ziel der Aarhus-Konvention ist es, den Umweltschutz und somit die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und allen gegenwärtigen und zukünftigen Generationen ein Leben in einer intakten Umwelt zu ermöglichen.

    Das Umweltbewusstsein der Menschen soll durch deren vermehrten Einbezug in Entscheidungen in Bezug auf die Umwelt gestärkt werden. Die Konvention hat zum Ziel, es Bürgerinnen/Bürgern zu erleichtern, sich in umweltrelevanten Bereichen zu beteiligen.

    Durch die Umsetzung der Aarhus-Konvention sollen u.a.

    • Transparenz und Informationszugang in Umweltangelegenheiten für Bürgerinnen/Bürger verbessert werden,
    • bestehende (nationale) Rechtsvorschriften über die Bürgerbeteiligung im Umweltbereich verstärkt verankert und ausgebaut werden.
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    Ziel der Aarhus-Konvention ist es, den Umweltschutz und somit die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und allen gegenwärtigen und zukünftigen Generationen ein Leben in einer intakten Umwelt zu ermöglichen.

    Das Umweltbewusstsein der Menschen soll durch deren vermehrten Einbezug in Entscheidungen in Bezug auf die Umwelt gestärkt werden. Die Konvention hat zum Ziel, es Bürgerinnen/Bürgern zu erleichtern, sich in umweltrelevanten Bereichen zu beteiligen.

    Durch die Umsetzung der Aarhus-Konvention sollen u.a.

    • Transparenz und Informationszugang in Umweltangelegenheiten für Bürgerinnen/Bürger verbessert werden,
    • bestehende (nationale) Rechtsvorschriften über die Bürgerbeteiligung im Umweltbereich verstärkt verankert und ausgebaut werden.
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    Durch die Umsetzung der Aarhus-Konvention sollen u.a.

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    • bestehende (nationale) Rechtsvorschriften über die Bürgerbeteiligung im Umweltbereich verstärkt verankert und ausgebaut werden.
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    Durch die Umsetzung der Aarhus-Konvention sollen u.a.

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    • bestehende (nationale) Rechtsvorschriften über die Bürgerbeteiligung im Umweltbereich verstärkt verankert und ausgebaut werden.
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    Durch die Umsetzung der Aarhus-Konvention sollen u.a.

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    • bestehende (nationale) Rechtsvorschriften über die Bürgerbeteiligung im Umweltbereich verstärkt verankert und ausgebaut werden.
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