Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Abfrage des Pensionskontos

    Allgemeine Informationen

    Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.

    Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:

    • jährliche Beitragsgrundlagensummen
    • jährliche Teilgutschriften
    • die Kontoerstgutschrift
    • Gesamtgutschrift

    Betroffene

    Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.

    Voraussetzungen

    • Ab 1. Jänner 1955 geboren
    • In Österreich pensionsversichert

    Fristen

    Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.

    Zuständige Stelle

    Der zuständige Pensionsversicherungsträger

    Verfahrensablauf

    Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

    Erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

    Authentifizierung und Signatur

    Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
    Schriftlich: Antrag per Post

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Weitere Servicestellen
    Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

    Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger