oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Abfrage des Pensionskontos
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
Betroffene
Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
- In Österreich pensionsversichert
Fristen
Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.
Zuständige Stelle
Der zuständige Pensionsversicherungsträger
Verfahrensablauf
Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Authentifizierung und Signatur
Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
Schriftlich: Antrag per Post
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Weitere Servicestellen
Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger
Abfrage des Pensionskontos
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
Betroffene
Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
- In Österreich pensionsversichert
Fristen
Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.
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Der zuständige Pensionsversicherungsträger
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Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
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Schriftlich: Antrag per Post
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Fristen
Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.
Zuständige Stelle
Der zuständige Pensionsversicherungsträger
Verfahrensablauf
Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Authentifizierung und Signatur
Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
Schriftlich: Antrag per Post
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Weitere Servicestellen
Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger
Abfrage des Pensionskontos
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
Betroffene
Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
- In Österreich pensionsversichert
Fristen
Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.
Zuständige Stelle
Der zuständige Pensionsversicherungsträger
Verfahrensablauf
Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
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Authentifizierung und Signatur
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Schriftlich: Antrag per Post
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Weitere Servicestellen
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Allgemeine Informationen
Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
Betroffene
Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
- In Österreich pensionsversichert
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Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
Betroffene
Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
- In Österreich pensionsversichert
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- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
Betroffene
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- Ab 1. Jänner 1955 geboren
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Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
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Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
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Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
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Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
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Allgemeine Informationen
Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
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Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
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Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.
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Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.
Erforderliche Unterlagen
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Es fallen keine Kosten an.
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Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
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Schriftlich: Antrag per Post
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Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger
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Allgemeine Informationen
Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
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Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
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Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.
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Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.
Erforderliche Unterlagen
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Allgemeine Informationen
Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
Betroffene
Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
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Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.
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Allgemeine Informationen
Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
Betroffene
Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
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Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.
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Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.
Erforderliche Unterlagen
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Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
- jährliche Beitragsgrundlagensummen
- jährliche Teilgutschriften
- die Kontoerstgutschrift
- Gesamtgutschrift
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Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Voraussetzungen
- Ab 1. Jänner 1955 geboren
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Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.
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