oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.
Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
- Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025
Hauptgesichtspunkte
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 121/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.
Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
- Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025
Hauptgesichtspunkte
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
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- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
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- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.
Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
- Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025
Hauptgesichtspunkte
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 121/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
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Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
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Hauptgesichtspunkte
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
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- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
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- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
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- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
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Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
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- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
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Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.
Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
- Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025
Hauptgesichtspunkte
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 121/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
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Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
- Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025
Hauptgesichtspunkte
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
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Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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- Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025
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Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
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- Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025
Hauptgesichtspunkte
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
- Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025
Hauptgesichtspunkte
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.
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- Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025
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Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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- Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025
Hauptgesichtspunkte
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:
- die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
- die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
- die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
- die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
- die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
- die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.
Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
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