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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Antragsformulare (→ ASFINAG)

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Servicestellen

    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

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    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

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    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

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    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

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    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

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    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

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    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Servicestellen

    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
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    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

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    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

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    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Servicestellen

    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
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    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

    Weiterführende Links

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    Zum Formular

    Antragsformulare (→ ASFINAG)

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Servicestellen

    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
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    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
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    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

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    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

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    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

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    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

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    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
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    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

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    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
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    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Rechtsgrundlagen

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    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
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    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
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    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

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    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

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    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Antragsformulare (→ ASFINAG)

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Servicestellen

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    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
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    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
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    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
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    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

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    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

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    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

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    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

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    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
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    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

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    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

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    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

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    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
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    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

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    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

    Weiterführende Links

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    Antragsformulare (→ ASFINAG)

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

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    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
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    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
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    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

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    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

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    Rechtsgrundlagen

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    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

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    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

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    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
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    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

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    Zum Formular

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    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Servicestellen

    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

    Weiterführende Links

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    Antragsformulare (→ ASFINAG)

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    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
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    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

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    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

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    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
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      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

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    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

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    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
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    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

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    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
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    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

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    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
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    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

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    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

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    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

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    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

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    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Servicestellen

    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
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    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

    Weiterführende Links

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

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    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
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    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

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    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

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    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

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    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
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      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

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    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

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    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

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    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
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    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

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    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

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    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

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    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
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    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

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    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

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    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

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    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
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    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

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    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
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    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

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    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
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    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

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    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

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    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
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    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

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    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

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    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
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      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
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    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
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    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

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    Es sind keine Fristen zu beachten.

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    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
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    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Servicestellen

    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
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    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

    Weiterführende Links

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
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    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

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    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

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    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

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    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
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      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
      Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde), Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtigte Voraussetzungen

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

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    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

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    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
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    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
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    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

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    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

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    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
      Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung automatisch registriert.
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    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

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    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

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    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

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    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

    Hinweis

    Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Schönberg ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

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    Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

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    • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragformulare ( ASFINAG)
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    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

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    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

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    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

    Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie