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    Unterlagen und Dokumente

    • Für die Einreise, den Aufenthalt und für die Ausreise wird grundsätzlich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) benötigt. Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.
    • Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
    • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

    Achtung

    Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.

    Immatrikulation

    Wurde von der Universität das Zulassungsansuchen und in der Folge die Aufenthaltsbewilligung erteilt, folgt nach der Einreise die Erstanmeldung (Immatrikulation) an einer Universität in Österreich.

    Dazu müssen folgende Unterlagen an der Studien- und Prüfungsabteilung der entsprechenden Hochschule eingereicht werden:

    • Positiver Zulassungsbescheid
    • Gültiger Reisepasse bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Ausgefüllte Formulare
    • Passfoto
    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • Für die Einreise, den Aufenthalt und für die Ausreise wird grundsätzlich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) benötigt. Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.
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    • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

    Achtung

    Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.

    Immatrikulation

    Wurde von der Universität das Zulassungsansuchen und in der Folge die Aufenthaltsbewilligung erteilt, folgt nach der Einreise die Erstanmeldung (Immatrikulation) an einer Universität in Österreich.

    Dazu müssen folgende Unterlagen an der Studien- und Prüfungsabteilung der entsprechenden Hochschule eingereicht werden:

    • Positiver Zulassungsbescheid
    • Gültiger Reisepasse bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Ausgefüllte Formulare
    • Passfoto
    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Unterlagen und Dokumente

    • Für die Einreise, den Aufenthalt und für die Ausreise wird grundsätzlich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) benötigt. Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.
    • Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
    • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

    Achtung

    Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.

    Immatrikulation

    Wurde von der Universität das Zulassungsansuchen und in der Folge die Aufenthaltsbewilligung erteilt, folgt nach der Einreise die Erstanmeldung (Immatrikulation) an einer Universität in Österreich.

    Dazu müssen folgende Unterlagen an der Studien- und Prüfungsabteilung der entsprechenden Hochschule eingereicht werden:

    • Positiver Zulassungsbescheid
    • Gültiger Reisepasse bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
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    • Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
    • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

    Achtung

    Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.

    Immatrikulation

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    Dazu müssen folgende Unterlagen an der Studien- und Prüfungsabteilung der entsprechenden Hochschule eingereicht werden:

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    • Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
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    Achtung

    Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.

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    Wurde von der Universität das Zulassungsansuchen und in der Folge die Aufenthaltsbewilligung erteilt, folgt nach der Einreise die Erstanmeldung (Immatrikulation) an einer Universität in Österreich.

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    • Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
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    Achtung

    Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.

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