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    Maßnahmen gegen Belästigung im Internet

    Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

    • Dokumentieren Sie die Belästigungen (z.B. SMS, E-Mail oder Chatprotokolle abspeichern)
    • Weisen Sie zur Abschreckung die Täterin/den Täter darauf hin, dass sie/er eine strafbare Handlung setzt
    • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
    • Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle über die weitere Vorgehensweise in Ihrer spezifischen Situation beraten

    Wenn Ihr Kind Opfer von Belästigung im Internet geworden ist, sollten Sie Folgendes tun:

    • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
    • Kontaktieren Sie die Eltern der Täterin/des Täters und/oder die Schule.
    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
    • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte, Chats verwenden).
    • Informieren Sie sich über die Internet- und Handynutzungsgewohnheiten Ihres Kindes.
    • Seien Sie sensibel für mögliche Verstörungen Ihres Kindes, gerade im Zusammenhang mit seinen Handy- und Internetaktivitäten.
    • Reagieren Sie nicht mit einem Handy- oder Internetverbot. Internet und Handy spielen, auch wenn sie für Belästigungen missbraucht werden können, für die Betroffenen meist trotzdem eine wichtige Rolle in der Freizeit und Schule. Wenn Kinder Opfer von Schikanen werden, ist eine Bestrafung nicht sinnvoll.

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    Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
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    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
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    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
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    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
    • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte, Chats verwenden).
    • Informieren Sie sich über die Internet- und Handynutzungsgewohnheiten Ihres Kindes.
    • Seien Sie sensibel für mögliche Verstörungen Ihres Kindes, gerade im Zusammenhang mit seinen Handy- und Internetaktivitäten.
    • Reagieren Sie nicht mit einem Handy- oder Internetverbot. Internet und Handy spielen, auch wenn sie für Belästigungen missbraucht werden können, für die Betroffenen meist trotzdem eine wichtige Rolle in der Freizeit und Schule. Wenn Kinder Opfer von Schikanen werden, ist eine Bestrafung nicht sinnvoll.

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    Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Maßnahmen gegen Belästigung im Internet

    Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

    • Dokumentieren Sie die Belästigungen (z.B. SMS, E-Mail oder Chatprotokolle abspeichern)
    • Weisen Sie zur Abschreckung die Täterin/den Täter darauf hin, dass sie/er eine strafbare Handlung setzt
    • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
    • Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle über die weitere Vorgehensweise in Ihrer spezifischen Situation beraten

    Wenn Ihr Kind Opfer von Belästigung im Internet geworden ist, sollten Sie Folgendes tun:

    • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
    • Kontaktieren Sie die Eltern der Täterin/des Täters und/oder die Schule.
    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
    • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte, Chats verwenden).
    • Informieren Sie sich über die Internet- und Handynutzungsgewohnheiten Ihres Kindes.
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    • Dokumentieren Sie die Belästigungen (z.B. SMS, E-Mail oder Chatprotokolle abspeichern)
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    • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
    • Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle über die weitere Vorgehensweise in Ihrer spezifischen Situation beraten

    Wenn Ihr Kind Opfer von Belästigung im Internet geworden ist, sollten Sie Folgendes tun:

    • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
    • Kontaktieren Sie die Eltern der Täterin/des Täters und/oder die Schule.
    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
    • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte, Chats verwenden).
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    • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
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    • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
    • Kontaktieren Sie die Eltern der Täterin/des Täters und/oder die Schule.
    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
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    • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
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    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
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    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
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    • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
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    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
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    • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte, Chats verwenden).
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    • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
    • Kontaktieren Sie die Eltern der Täterin/des Täters und/oder die Schule.
    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
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    • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte, Chats verwenden).
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    • Dokumentieren Sie die Belästigungen (z.B. SMS, E-Mail oder Chatprotokolle abspeichern)
    • Weisen Sie zur Abschreckung die Täterin/den Täter darauf hin, dass sie/er eine strafbare Handlung setzt
    • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
    • Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle über die weitere Vorgehensweise in Ihrer spezifischen Situation beraten

    Wenn Ihr Kind Opfer von Belästigung im Internet geworden ist, sollten Sie Folgendes tun:

    • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
    • Kontaktieren Sie die Eltern der Täterin/des Täters und/oder die Schule.
    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
    • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte, Chats verwenden).
    • Informieren Sie sich über die Internet- und Handynutzungsgewohnheiten Ihres Kindes.
    • Seien Sie sensibel für mögliche Verstörungen Ihres Kindes, gerade im Zusammenhang mit seinen Handy- und Internetaktivitäten.
    • Reagieren Sie nicht mit einem Handy- oder Internetverbot. Internet und Handy spielen, auch wenn sie für Belästigungen missbraucht werden können, für die Betroffenen meist trotzdem eine wichtige Rolle in der Freizeit und Schule. Wenn Kinder Opfer von Schikanen werden, ist eine Bestrafung nicht sinnvoll.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Maßnahmen gegen Belästigung im Internet

    Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

    • Dokumentieren Sie die Belästigungen (z.B. SMS, E-Mail oder Chatprotokolle abspeichern)
    • Weisen Sie zur Abschreckung die Täterin/den Täter darauf hin, dass sie/er eine strafbare Handlung setzt
    • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
    • Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle über die weitere Vorgehensweise in Ihrer spezifischen Situation beraten

    Wenn Ihr Kind Opfer von Belästigung im Internet geworden ist, sollten Sie Folgendes tun:

    • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
    • Kontaktieren Sie die Eltern der Täterin/des Täters und/oder die Schule.
    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
    • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte, Chats verwenden).
    • Informieren Sie sich über die Internet- und Handynutzungsgewohnheiten Ihres Kindes.
    • Seien Sie sensibel für mögliche Verstörungen Ihres Kindes, gerade im Zusammenhang mit seinen Handy- und Internetaktivitäten.
    • Reagieren Sie nicht mit einem Handy- oder Internetverbot. Internet und Handy spielen, auch wenn sie für Belästigungen missbraucht werden können, für die Betroffenen meist trotzdem eine wichtige Rolle in der Freizeit und Schule. Wenn Kinder Opfer von Schikanen werden, ist eine Bestrafung nicht sinnvoll.

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    Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

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    Maßnahmen gegen Belästigung im Internet

    Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

    • Dokumentieren Sie die Belästigungen (z.B. SMS, E-Mail oder Chatprotokolle abspeichern)
    • Weisen Sie zur Abschreckung die Täterin/den Täter darauf hin, dass sie/er eine strafbare Handlung setzt
    • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
    • Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle über die weitere Vorgehensweise in Ihrer spezifischen Situation beraten

    Wenn Ihr Kind Opfer von Belästigung im Internet geworden ist, sollten Sie Folgendes tun:

    • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
    • Kontaktieren Sie die Eltern der Täterin/des Täters und/oder die Schule.
    • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
    • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte, Chats verwenden).
    • Informieren Sie sich über die Internet- und Handynutzungsgewohnheiten Ihres Kindes.
    • Seien Sie sensibel für mögliche Verstörungen Ihres Kindes, gerade im Zusammenhang mit seinen Handy- und Internetaktivitäten.
    • Reagieren Sie nicht mit einem Handy- oder Internetverbot. Internet und Handy spielen, auch wenn sie für Belästigungen missbraucht werden können, für die Betroffenen meist trotzdem eine wichtige Rolle in der Freizeit und Schule. Wenn Kinder Opfer von Schikanen werden, ist eine Bestrafung nicht sinnvoll.

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