Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion