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    Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

    Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Einverständniserklärung der Eltern benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.

    Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
    Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

    Ausführliche Informationen zum Thema "Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

    Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Einverständniserklärung der Eltern benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.

    Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
    Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

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    Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Einverständniserklärung der Eltern benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.

    Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
    Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

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    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

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    Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
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    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
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    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

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    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
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    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

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    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

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    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

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    §§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

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    Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

    Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Einverständniserklärung der Eltern benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.

    Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
    Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

    Ausführliche Informationen zum Thema "Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

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    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

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    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
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    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
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    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

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    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
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    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
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    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

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    §§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

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    Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Einverständniserklärung der Eltern benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.

    Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
    Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

    Ausführliche Informationen zum Thema "Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

    Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Einverständniserklärung der Eltern benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.

    Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
    Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
    Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

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    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
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    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
    • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
    • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
    • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

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    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
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    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

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    Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
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    • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

    Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

    Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
    • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
    • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
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    Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

    Ausführliche Informationen zum Thema "Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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