Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    Allgemeine Informationen

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tipp

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Detailliertere Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz