oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Allgemeines zu Rechten auf Busreisen
Allgemeines
Diese EU-weiten Vorgaben für Fahrgastrechte gelten jedenfalls bei Busreisen
- mit Start oder Ziel in einem EU-Land,
- wenn es sich um Linienbusfahrt handelt (Buslinien mit festen Fahrplan/Haltestellen)
- im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
Tipp
Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet in 25 Sprachen Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Sie ist für alle Fahrgäste von österreichischen Busunternehmen sowie für Fahrgäste ausländischer Unternehmen, wenn diese im Linienverkehr von oder nach Österreich fahren, tätig. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
Weiterführende Links
- Passagier- und Fahrgastrechte – Bus (→ apf)
- Ihre Rechte auf Busreisen (→ ECC-Net)
- Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren (→ ECC-Net)
- Fahrgastrechte von Busreisenden (→ Your Europe)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Allgemeines zu Rechten auf Busreisen
Allgemeines
Diese EU-weiten Vorgaben für Fahrgastrechte gelten jedenfalls bei Busreisen
- mit Start oder Ziel in einem EU-Land,
- wenn es sich um Linienbusfahrt handelt (Buslinien mit festen Fahrplan/Haltestellen)
- im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
Tipp
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Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Sie ist für alle Fahrgäste von österreichischen Busunternehmen sowie für Fahrgäste ausländischer Unternehmen, wenn diese im Linienverkehr von oder nach Österreich fahren, tätig. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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- Passagier- und Fahrgastrechte – Bus (→ apf)
- Ihre Rechte auf Busreisen (→ ECC-Net)
- Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren (→ ECC-Net)
- Fahrgastrechte von Busreisenden (→ Your Europe)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
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- mit Start oder Ziel in einem EU-Land,
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Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Sie ist für alle Fahrgäste von österreichischen Busunternehmen sowie für Fahrgäste ausländischer Unternehmen, wenn diese im Linienverkehr von oder nach Österreich fahren, tätig. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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- wenn es sich um Linienbusfahrt handelt (Buslinien mit festen Fahrplan/Haltestellen)
- im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
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- im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
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- im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
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Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
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Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
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Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
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Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet in 25 Sprachen Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Sie ist für alle Fahrgäste von österreichischen Busunternehmen sowie für Fahrgäste ausländischer Unternehmen, wenn diese im Linienverkehr von oder nach Österreich fahren, tätig. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
Weiterführende Links
- Passagier- und Fahrgastrechte – Bus (→ apf)
- Ihre Rechte auf Busreisen (→ ECC-Net)
- Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren (→ ECC-Net)
- Fahrgastrechte von Busreisenden (→ Your Europe)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Allgemeines zu Rechten auf Busreisen
Allgemeines
Diese EU-weiten Vorgaben für Fahrgastrechte gelten jedenfalls bei Busreisen
- mit Start oder Ziel in einem EU-Land,
- wenn es sich um Linienbusfahrt handelt (Buslinien mit festen Fahrplan/Haltestellen)
- im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
Tipp
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Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Sie ist für alle Fahrgäste von österreichischen Busunternehmen sowie für Fahrgäste ausländischer Unternehmen, wenn diese im Linienverkehr von oder nach Österreich fahren, tätig. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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- mit Start oder Ziel in einem EU-Land,
- wenn es sich um Linienbusfahrt handelt (Buslinien mit festen Fahrplan/Haltestellen)
- im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
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- im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
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- mit Start oder Ziel in einem EU-Land,
- wenn es sich um Linienbusfahrt handelt (Buslinien mit festen Fahrplan/Haltestellen)
- im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
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- im Fernverkehr (ab einer Entfernung/Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km).
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Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
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Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
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Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).
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