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Errichtung eines Testaments
Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.
Informationen zum Thema "Erben und Vererben" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Rechtsgrundlagen
§ 566 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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