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    Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023

    Hinweis

    Aktiv wahlberechtigt bei der Kärntner Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die

    • am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

    Hinweis

    "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.

    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

    Weiterführende Links

    Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)

    Rechtsgrundlagen

    Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.

    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

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    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

    Hinweis

    "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.

    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

    Weiterführende Links

    Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)

    Rechtsgrundlagen

    Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023

    Hinweis

    Aktiv wahlberechtigt bei der Kärntner Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die

    • am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

    Hinweis

    "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.

    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    • am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

    Hinweis

    "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.

    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.

    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    • am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.

    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    • am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    Aktiv wahlberechtigt bei der Kärntner Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die

    • am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.

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    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.

    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    • am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.

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    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    • am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
    • am Stichtag, 3. Jänner 2023,

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    Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

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