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Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Aktiv wahlberechtigt bei der Kärntner Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die
- am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
- am Stichtag, 3. Jänner 2023,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen,
- ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
Hinweis
"Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.
Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.
Weiterführende Links
Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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- am Stichtag, 3. Jänner 2023,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen,
- ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten und
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Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
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Aktiv wahlberechtigt bei der Kärntner Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die
- am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
- am Stichtag, 3. Jänner 2023,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen,
- ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
Hinweis
"Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.
Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.
Weiterführende Links
Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Aktiv wahlberechtigt bei der Kärntner Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die
- am Wahltag, 5. März 2023, bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023, mindestens 16 Jahre alt waren und
- am Stichtag, 3. Jänner 2023,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen,
- ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
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"Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner", das sind Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind bei der Landtagswahl in Kärnten nicht wahlberechtigt.
Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.
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- am Stichtag, 3. Jänner 2023,
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- ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten und
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- am Stichtag, 3. Jänner 2023,
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- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
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An der Kärntner Landtagswahl 2023 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten waren, dass ist in der Regel automatisch der Fall. Das Wählerverzeichnis lag vom dem 24. Jänner 2023 in der Gemeinde für zehn Tage auf.
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- die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen,
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- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
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- am Stichtag, 3. Jänner 2023,
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- ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
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Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
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