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Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln
Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.
Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.
Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.
Hinweis
Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln
Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.
Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.
Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.
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Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln
Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.
Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.
Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.
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Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln
Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.
Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.
Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.
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Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.
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