Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen.

    Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

    Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

    Hinweis

    Bitte erkundigen Sie sich bei den betreffenden Verkehrsbetrieben über die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Tiere.

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion