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    Vermisste Angehörige im Ausland

    Wenn während des Auslandsaufenthalts eine mitreisende Person abgängig ist, wird empfohlen, sich so rasch wie möglich an die nächstgelegene Polizeidienststelle im Aufenthaltsland zu wenden und gegebenenfalls eine Abgängigkeitsanzeige zu erstatten, damit Ermittlungen vor Ort eingeleitet werden können.

    Im Bedarfsfall kann auch die zuständige österreichische Botschaft kontaktiert werden. Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) finden Sie die Kontaktdaten aller österreichischen Vertretungen (→ BMEIA) weltweit. In Notfällen kann die zuständige österreichische Vertretung außerhalb der Geschäftszeiten unter der jeweiligen Bereitschaftsdienstnummer erreicht werden.

    Sollte eine Kontaktaufnahme mit der österreichischen Vertretungsbehörde im Aufenthaltsland nicht möglich sein, steht unter der Telefonnummer +43 50 11 50 - 44 11  der Bereitschaftsdienst des BMEIA zur Verfügung (weltweite alternative Telefonnummer: +43 1 90115 - 4411).

    Wer sich selbst in Österreich aufhält und die berechtigte Annahme hat, dass eine Angehörige/ein Angehöriger sich in Gefahr befindet, sollte sich an die nächstgelegene österreichische Polizeidienststelle wenden. Bei Erstattung einer entsprechenden Abgängigkeitsanzeige wird von der österreichischen Polizei üblicherweise auch Interpol eingeschaltet.

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    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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    Wer sich selbst in Österreich aufhält und die berechtigte Annahme hat, dass eine Angehörige/ein Angehöriger sich in Gefahr befindet, sollte sich an die nächstgelegene österreichische Polizeidienststelle wenden. Bei Erstattung einer entsprechenden Abgängigkeitsanzeige wird von der österreichischen Polizei üblicherweise auch Interpol eingeschaltet.

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    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

    Vermisste Angehörige im Ausland

    Wenn während des Auslandsaufenthalts eine mitreisende Person abgängig ist, wird empfohlen, sich so rasch wie möglich an die nächstgelegene Polizeidienststelle im Aufenthaltsland zu wenden und gegebenenfalls eine Abgängigkeitsanzeige zu erstatten, damit Ermittlungen vor Ort eingeleitet werden können.

    Im Bedarfsfall kann auch die zuständige österreichische Botschaft kontaktiert werden. Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) finden Sie die Kontaktdaten aller österreichischen Vertretungen (→ BMEIA) weltweit. In Notfällen kann die zuständige österreichische Vertretung außerhalb der Geschäftszeiten unter der jeweiligen Bereitschaftsdienstnummer erreicht werden.

    Sollte eine Kontaktaufnahme mit der österreichischen Vertretungsbehörde im Aufenthaltsland nicht möglich sein, steht unter der Telefonnummer +43 50 11 50 - 44 11  der Bereitschaftsdienst des BMEIA zur Verfügung (weltweite alternative Telefonnummer: +43 1 90115 - 4411).

    Wer sich selbst in Österreich aufhält und die berechtigte Annahme hat, dass eine Angehörige/ein Angehöriger sich in Gefahr befindet, sollte sich an die nächstgelegene österreichische Polizeidienststelle wenden. Bei Erstattung einer entsprechenden Abgängigkeitsanzeige wird von der österreichischen Polizei üblicherweise auch Interpol eingeschaltet.

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