Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Zulassung als außerordentlicher Studierender

    Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

    Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

    Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

    Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung