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    Beurlaubung

    Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:

    • Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
    • Schwangerschaft
    • Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
    • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
    • Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres

    Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt bei der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.

    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
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    • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
    • Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres

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    • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
    • Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres

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