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    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

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    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

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    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

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    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

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    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

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    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

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    Zuständige Stelle

    Hinweis

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    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

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    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

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    Waffengesetz

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

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    Voraussetzungen

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    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

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    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

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    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

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    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

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    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

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    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

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    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

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    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

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    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

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    Zuständige Stelle

    Hinweis

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    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

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    Erforderliche Unterlagen

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    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
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    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

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    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

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    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

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    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

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    Waffengesetz

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    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

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    Die Waffenbehörde:

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    Verfahrensablauf

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    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

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    Waffengesetz

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    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

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    Voraussetzungen

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    Verfahrensablauf

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    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
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    • Pro Beilage: 3,90 Euro

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
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    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

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    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

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    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

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    Erforderliche Unterlagen

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    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

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    Die Waffenbehörde:

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    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
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    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

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    Erforderliche Unterlagen

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    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
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    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

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    Voraussetzungen

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    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

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    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

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    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

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    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
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    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

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    Voraussetzungen

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    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

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    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

    Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

    Achtung

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

    Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

    Ausführliche Informationen zu den Themen

    finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Waffenbehörde:

    Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

    Verfahrensablauf

    Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Eingabegebühr: 14,30 Euro
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
    • Pro Beilage: 3,90 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres