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    Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes

    Allgemeine Informationen

    Taugliche Wehrpflichtige sind – soweit zwingende militärische Erfordernisse nicht entgegenstehen – auf Antrag vom Präsenzdienst zu befreien, wenn und solange es besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern.

    Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf (befristete) Befreiung
    • Beweismittel

    Zusätzliche Informationen

    Darüber hinaus können Wehrpflichtige von Amts wegen aufgrund von öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen (z.B. auf Anregung einer Arbeitgeberin/eines Arbeitgebers) vom Präsenzdienst befreit werden.

    Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Landesverteidigung

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