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    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche im Burgenland

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.  

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen im Burgenland auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

    Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

    • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

    Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche im Burgenland

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.  

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

    Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

    • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

    Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2024

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    • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

    Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

    • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

    Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche im Burgenland

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.  

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen im Burgenland auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

    Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

    • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

    Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2024

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    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche im Burgenland

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.  

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen im Burgenland auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

    Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

    • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

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    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.  

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    Verstoß

    Konsequenz

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

    Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

    • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

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    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

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    Konsequenz

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

    Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

    • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.  

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen im Burgenland auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

    Mögliche Folgen bei einer Verwaltungsübertretung:

    • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

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    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.  

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    Verstoß

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    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

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    • Teilnahme an einem Belehrungs- und Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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