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Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN)
Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und – zu einem überwiegenden Teil – aus Soldaten des Miliz- und Reservestandes sowie Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zusammen. Sie werden (im Gegensatz zu den Kaderpräsenzeinheiten) dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als Kaderpräsenzeinheiten noch nicht gebildet sind.
Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:
- Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes
- Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben
Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:
- Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden. - Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Freiwillige Meldung
- Persönliche Eignung
- Militärischer Bedarf
Dauer der Einsätze:
- Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
- Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
- Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen
Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.
Hinweis
Die Ansprüche von Soldatinnen/Soldaten, die in Formierten Einheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung von Formierten Einheiten abrufbar.
oesterreich.gv.at bietet Ihnen das Formblatt "Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) - Freiwillige Meldung" sowie das Merkblatt zur freiwilligen Meldung zu KIOP-FORMEIN zum Download an.
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung
Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN)
Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und – zu einem überwiegenden Teil – aus Soldaten des Miliz- und Reservestandes sowie Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zusammen. Sie werden (im Gegensatz zu den Kaderpräsenzeinheiten) dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als Kaderpräsenzeinheiten noch nicht gebildet sind.
Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:
- Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes
- Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben
Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:
- Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden. - Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Freiwillige Meldung
- Persönliche Eignung
- Militärischer Bedarf
Dauer der Einsätze:
- Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
- Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
- Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen
Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.
Hinweis
Die Ansprüche von Soldatinnen/Soldaten, die in Formierten Einheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung von Formierten Einheiten abrufbar.
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Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
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Weitere Voraussetzungen sind:
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- Persönliche Eignung
- Militärischer Bedarf
Dauer der Einsätze:
- Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
- Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
- Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen
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Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
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Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
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Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
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Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden. - Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.
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Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
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Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
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Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
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Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
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Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.
Hinweis
Die Ansprüche von Soldatinnen/Soldaten, die in Formierten Einheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung von Formierten Einheiten abrufbar.
oesterreich.gv.at bietet Ihnen das Formblatt "Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) - Freiwillige Meldung" sowie das Merkblatt zur freiwilligen Meldung zu KIOP-FORMEIN zum Download an.
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung
Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN)
Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und – zu einem überwiegenden Teil – aus Soldaten des Miliz- und Reservestandes sowie Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zusammen. Sie werden (im Gegensatz zu den Kaderpräsenzeinheiten) dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als Kaderpräsenzeinheiten noch nicht gebildet sind.
Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:
- Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes
- Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben
Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:
- Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden. - Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Freiwillige Meldung
- Persönliche Eignung
- Militärischer Bedarf
Dauer der Einsätze:
- Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
- Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
- Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen
Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.
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- Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
- Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
- Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen
Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.
Hinweis
Die Ansprüche von Soldatinnen/Soldaten, die in Formierten Einheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung von Formierten Einheiten abrufbar.
oesterreich.gv.at bietet Ihnen das Formblatt "Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) - Freiwillige Meldung" sowie das Merkblatt zur freiwilligen Meldung zu KIOP-FORMEIN zum Download an.
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung
Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN)
Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und – zu einem überwiegenden Teil – aus Soldaten des Miliz- und Reservestandes sowie Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zusammen. Sie werden (im Gegensatz zu den Kaderpräsenzeinheiten) dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als Kaderpräsenzeinheiten noch nicht gebildet sind.
Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:
- Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes
- Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben
Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:
- Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden. - Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Freiwillige Meldung
- Persönliche Eignung
- Militärischer Bedarf
Dauer der Einsätze:
- Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
- Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
- Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen
Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.
Hinweis
Die Ansprüche von Soldatinnen/Soldaten, die in Formierten Einheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung von Formierten Einheiten abrufbar.
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Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und – zu einem überwiegenden Teil – aus Soldaten des Miliz- und Reservestandes sowie Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zusammen. Sie werden (im Gegensatz zu den Kaderpräsenzeinheiten) dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als Kaderpräsenzeinheiten noch nicht gebildet sind.
Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:
- Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes
- Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben
Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:
- Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden. - Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Freiwillige Meldung
- Persönliche Eignung
- Militärischer Bedarf
Dauer der Einsätze:
- Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
- Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
- Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen
Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.
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Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und – zu einem überwiegenden Teil – aus Soldaten des Miliz- und Reservestandes sowie Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zusammen. Sie werden (im Gegensatz zu den Kaderpräsenzeinheiten) dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als Kaderpräsenzeinheiten noch nicht gebildet sind.
Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:
- Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes
- Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben
Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:
- Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden. - Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Freiwillige Meldung
- Persönliche Eignung
- Militärischer Bedarf
Dauer der Einsätze:
- Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
- Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
- Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen
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Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:
- Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes
- Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben
Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:
- Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden. - Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Freiwillige Meldung
- Persönliche Eignung
- Militärischer Bedarf
Dauer der Einsätze:
- Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
- Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
- Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen
Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.
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Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und – zu einem überwiegenden Teil – aus Soldaten des Miliz- und Reservestandes sowie Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zusammen. Sie werden (im Gegensatz zu den Kaderpräsenzeinheiten) dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als Kaderpräsenzeinheiten noch nicht gebildet sind.
Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:
- Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes
- Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben
Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:
- Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden. - Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.
Weitere Voraussetzungen sind:
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- Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
- Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
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Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.
Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.
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- Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben
Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.
Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:
- Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden. - Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.
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