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    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

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    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
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    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

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    Vorarlberg

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

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    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

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    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

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    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

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    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

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    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

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    Beim Gräble 10
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    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
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    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

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    Telefon: +43 5522 3422-0
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    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

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      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

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    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

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    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

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    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

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    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

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    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
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    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

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    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
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    Telefon: +43 5574-1630
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    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

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    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

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    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

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    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

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    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

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    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
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    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

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    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

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    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

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    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

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    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

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    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

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    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
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    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

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    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

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    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
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    Telefon: +43 5574-1630
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    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

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    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

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    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

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    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

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    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

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    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vorarlberg

    Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    • Wohnsitzgemeindeamt
    • Amt der Vorarlberger Landesregierung
      Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
      Landhaus
      6901 Bregenz
       
      Telefon: +43 5574 511/24105 
      E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind:

    • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
    • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
    • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
    • Asylwerberinnen/Asylwerber
    • Flüchtlinge

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

    Zuständige Stelle:

    Website zum Kulturpass Vorarlberg ( Hunger auf Kunst und Kultur)

    Rufhilfe

    Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

    Zuständige Stelle:

    Rotes Kreuz Vorarlberg
    Beim Gräble 10
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/77000-9087
    E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

    Website zur Rufhilfe ( Österreichisches Rotes Kreuz)

    Ermäßigungen der Stadt Bregenz

    Seniorenkarte/Seniorenausweis

    Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Lichtbildausweis
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    • Bürgerservice
      Belruptstraße 1
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1000
      Fax: +43 5574/410-504
      E-Mail: buergerservice@bregenz.at

    Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Seniorentaxibons

    Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
    • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

    Zuständige Stelle:

    • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
    • Soziales und Senior:innenservice
      Rathausstraße 4
      6900 Bregenz
      Telefon: +43 5574/410-1630
      E-Mailsoziales@bregenz.at

    Website zu den Seniorentaxibons ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Essen auf Rädern

    Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.

    Zuständige Stelle:

    Soziales und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz

    Telefon: +43 5574-1630
    E-Mail: soziales@bregenz.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Landeshauptstadt Bregenz)

    Ermäßigungen der Stadt Feldkirch

    Seniorenkarte

    Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Pensionsbescheid
    • Passfoto

    Zuständige Stelle:

    Amt der Stadt Feldkirch
    Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
    Schmiedgasse 1
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522/304-1242
    E-Mail: buergerservice@feldkirch.at

    Website zur Seniorenkarte ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Essen auf Rädern

    Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.

    Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.

    Zuständige Stelle:

    Seniorenbetreuung Feldkirch
    Magdalenastraße 9
    6800 Feldkirch

    Telefon: +43 5522 3422-0
    E-Mailseniorenbetreuung@feldkirch.at

    Website zum Essen auf Rädern ( Senioren-Betreuung Feldkirch)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

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