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Bundes-Ehrenzeichen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.
Voraussetzungen
Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, erbracht werden.
Zuständige Stelle
Jene Bundesministerin/jener Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung erbracht wurde
Hinweis
Sind die Leistungen keinem Wirkungsbereich zuzuordnen, sind die Vorschläge beim Bundeskanzler einzubringen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
- Bundeskanzleramt
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Allgemeine Informationen
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Voraussetzungen
Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, erbracht werden.
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Jene Bundesministerin/jener Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung erbracht wurde
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Sind die Leistungen keinem Wirkungsbereich zuzuordnen, sind die Vorschläge beim Bundeskanzler einzubringen.
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- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
- Bundeskanzleramt
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- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
- Bundeskanzleramt
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