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    Bundes-Ehrenzeichen

    Allgemeine Informationen

    Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.

    Voraussetzungen

    Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, erbracht werden.

    Zuständige Stelle

    Jene Bundesministerin/jener Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung erbracht wurde

    Hinweis

    Sind die Leistungen keinem Wirkungsbereich zuzuordnen, sind die Vorschläge beim Bundeskanzler einzubringen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
    • Bundeskanzleramt

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    Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.

    Voraussetzungen

    Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, erbracht werden.

    Zuständige Stelle

    Jene Bundesministerin/jener Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung erbracht wurde

    Hinweis

    Sind die Leistungen keinem Wirkungsbereich zuzuordnen, sind die Vorschläge beim Bundeskanzler einzubringen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
    • Bundeskanzleramt