oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Steuerpflicht für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.
Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion