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    Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche

    In Österreich dürfen Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse nur an Personen verkauft werden, die älter als 18 Jahre sind.

    Zu den verwandten Erzeugnissen zählen beispielsweise Elektronische Zigaretten, Liquids und auch pflanzliche Raucherzeugnisse.

    Zu beachten sind auch die Jugendschutzgesetze der Länder. Diese enthalten noch weitere Bestimmungen zum Umgang mit Tabak- und verwandten Erzeugnissen für Jugendliche, die verpflichtend einzuhalten sind.

    Rechtsgrundlagen

    Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche

    In Österreich dürfen Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse nur an Personen verkauft werden, die älter als 18 Jahre sind.

    Zu den verwandten Erzeugnissen zählen beispielsweise Elektronische Zigaretten, Liquids und auch pflanzliche Raucherzeugnisse.

    Zu beachten sind auch die Jugendschutzgesetze der Länder. Diese enthalten noch weitere Bestimmungen zum Umgang mit Tabak- und verwandten Erzeugnissen für Jugendliche, die verpflichtend einzuhalten sind.

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    Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

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    Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche

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    Zu den verwandten Erzeugnissen zählen beispielsweise Elektronische Zigaretten, Liquids und auch pflanzliche Raucherzeugnisse.

    Zu beachten sind auch die Jugendschutzgesetze der Länder. Diese enthalten noch weitere Bestimmungen zum Umgang mit Tabak- und verwandten Erzeugnissen für Jugendliche, die verpflichtend einzuhalten sind.

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    Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

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