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    Europäische Kommission

    Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.

    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

    Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Sitz und Vertretung

    Die Europäische Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel bzw. Luxemburg. Sie verfügt außerdem über Büros (sogenannte "Vertretungen") in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.

    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
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    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

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    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

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    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
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    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

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    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

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    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
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    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

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    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

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    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

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    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

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    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

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    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

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    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

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    Europäische Kommission

    Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.

    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

    Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Sitz und Vertretung

    Die Europäische Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel bzw. Luxemburg. Sie verfügt außerdem über Büros (sogenannte "Vertretungen") in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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    Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.

    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
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    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

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    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

    Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Europäische Kommission

    Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.

    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

    Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Sitz und Vertretung

    Die Europäische Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel bzw. Luxemburg. Sie verfügt außerdem über Büros (sogenannte "Vertretungen") in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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    Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.

    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
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    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

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    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

    Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Europäische Kommission

    Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.

    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

    Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Sitz und Vertretung

    Die Europäische Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel bzw. Luxemburg. Sie verfügt außerdem über Büros (sogenannte "Vertretungen") in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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    Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.

    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Aufgaben der Europäischen Kommission

    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
    • den EU-Haushaltsplan verwaltet
    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
    • die EU auf internationaler Ebene vertritt

    Initiativrecht

    Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

    Haushaltsplan

    Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

    EU-Recht

    Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

    Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

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    Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
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    • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
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    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

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    • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
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    Vertretung der EU

    Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

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    Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

    Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Die Europäische Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel bzw. Luxemburg. Sie verfügt außerdem über Büros (sogenannte "Vertretungen") in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit. 

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