oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Wahlrecht
Jede erwachsene Person kann selbst wählen. Auch Menschen mit gesetzlicher Vertretung behalten das Wahlrecht.
Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Rechtsgrundlagen
§ 250 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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