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Bundes-Public Corporate Governance Kodex
Richtlinien für staatseigene und staatsnahe Unternehmen
In Österreich entfällt auf staatseigene und staatsnahe Unternehmen ein großer Teil des BIP, der Beschäftigung und der Marktkapitalisierung. Zudem sind diese Unternehmen häufig in den Versorgungs- und Infrastruktursektoren (z.B. Energiewirtschaft, Verkehrswesen, kommunale Infrastruktur, Kultur, Sozialwesen, Gesundheitssektor) tätig, deren Leistungen für weite Teile der Bevölkerung und des Unternehmenssektors von Bedeutung sind. Es kommt daher auf die Corporate Governance dieser Unternehmen an, um sicher zu stellen, dass sie einen positiven, fairen, transparenten Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Effizienz und Wettbewerbskraft Österreichs in einer Weise leisten, die allgemein anerkannt, geschätzt und akzeptiert ist.
Vor diesem Hintergrund wurde der Bedarf nach einer Festschreibung von Corporate Governance-Regelungen für diese Unternehmen artikuliert. Rechtlich stellen die Regelungen des Kodex nach Beschluss der Bundesregierung eine Selbstbindung des Bundes dar, deren Beachtung den Organen des Bundes bei der Wahrnehmung von Anteilseigner- und Überwachungsfunktionen obliegt. In Bezug auf die von den obersten Verwaltungsorganen mit diesen Aufgaben betrauten Personen ist der Kodex rechtlich eine Weisung, die notwendigen Maßnahmen zu dessen Umsetzung vorzunehmen.
Der Kodex gilt nicht für börsennotierte Aktiengesellschaften, da für diese gemäß § 243b UGB ein auf solche Gesellschaften abgestellter Kodex Anwendung findet.
Der Bundes-Public Corporate Governance Kodex findet sich auf den Seiten des Bundeskanzleramtes.
Weiterführende Links
Bundes-Public Corporate Governance Kodex (→ BKA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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Vor diesem Hintergrund wurde der Bedarf nach einer Festschreibung von Corporate Governance-Regelungen für diese Unternehmen artikuliert. Rechtlich stellen die Regelungen des Kodex nach Beschluss der Bundesregierung eine Selbstbindung des Bundes dar, deren Beachtung den Organen des Bundes bei der Wahrnehmung von Anteilseigner- und Überwachungsfunktionen obliegt. In Bezug auf die von den obersten Verwaltungsorganen mit diesen Aufgaben betrauten Personen ist der Kodex rechtlich eine Weisung, die notwendigen Maßnahmen zu dessen Umsetzung vorzunehmen.
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Richtlinien für staatseigene und staatsnahe Unternehmen
In Österreich entfällt auf staatseigene und staatsnahe Unternehmen ein großer Teil des BIP, der Beschäftigung und der Marktkapitalisierung. Zudem sind diese Unternehmen häufig in den Versorgungs- und Infrastruktursektoren (z.B. Energiewirtschaft, Verkehrswesen, kommunale Infrastruktur, Kultur, Sozialwesen, Gesundheitssektor) tätig, deren Leistungen für weite Teile der Bevölkerung und des Unternehmenssektors von Bedeutung sind. Es kommt daher auf die Corporate Governance dieser Unternehmen an, um sicher zu stellen, dass sie einen positiven, fairen, transparenten Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Effizienz und Wettbewerbskraft Österreichs in einer Weise leisten, die allgemein anerkannt, geschätzt und akzeptiert ist.
Vor diesem Hintergrund wurde der Bedarf nach einer Festschreibung von Corporate Governance-Regelungen für diese Unternehmen artikuliert. Rechtlich stellen die Regelungen des Kodex nach Beschluss der Bundesregierung eine Selbstbindung des Bundes dar, deren Beachtung den Organen des Bundes bei der Wahrnehmung von Anteilseigner- und Überwachungsfunktionen obliegt. In Bezug auf die von den obersten Verwaltungsorganen mit diesen Aufgaben betrauten Personen ist der Kodex rechtlich eine Weisung, die notwendigen Maßnahmen zu dessen Umsetzung vorzunehmen.
Der Kodex gilt nicht für börsennotierte Aktiengesellschaften, da für diese gemäß § 243b UGB ein auf solche Gesellschaften abgestellter Kodex Anwendung findet.
Der Bundes-Public Corporate Governance Kodex findet sich auf den Seiten des Bundeskanzleramtes.
Weiterführende Links
Bundes-Public Corporate Governance Kodex (→ BKA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Bundes-Public Corporate Governance Kodex
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In Österreich entfällt auf staatseigene und staatsnahe Unternehmen ein großer Teil des BIP, der Beschäftigung und der Marktkapitalisierung. Zudem sind diese Unternehmen häufig in den Versorgungs- und Infrastruktursektoren (z.B. Energiewirtschaft, Verkehrswesen, kommunale Infrastruktur, Kultur, Sozialwesen, Gesundheitssektor) tätig, deren Leistungen für weite Teile der Bevölkerung und des Unternehmenssektors von Bedeutung sind. Es kommt daher auf die Corporate Governance dieser Unternehmen an, um sicher zu stellen, dass sie einen positiven, fairen, transparenten Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Effizienz und Wettbewerbskraft Österreichs in einer Weise leisten, die allgemein anerkannt, geschätzt und akzeptiert ist.
Vor diesem Hintergrund wurde der Bedarf nach einer Festschreibung von Corporate Governance-Regelungen für diese Unternehmen artikuliert. Rechtlich stellen die Regelungen des Kodex nach Beschluss der Bundesregierung eine Selbstbindung des Bundes dar, deren Beachtung den Organen des Bundes bei der Wahrnehmung von Anteilseigner- und Überwachungsfunktionen obliegt. In Bezug auf die von den obersten Verwaltungsorganen mit diesen Aufgaben betrauten Personen ist der Kodex rechtlich eine Weisung, die notwendigen Maßnahmen zu dessen Umsetzung vorzunehmen.
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Vor diesem Hintergrund wurde der Bedarf nach einer Festschreibung von Corporate Governance-Regelungen für diese Unternehmen artikuliert. Rechtlich stellen die Regelungen des Kodex nach Beschluss der Bundesregierung eine Selbstbindung des Bundes dar, deren Beachtung den Organen des Bundes bei der Wahrnehmung von Anteilseigner- und Überwachungsfunktionen obliegt. In Bezug auf die von den obersten Verwaltungsorganen mit diesen Aufgaben betrauten Personen ist der Kodex rechtlich eine Weisung, die notwendigen Maßnahmen zu dessen Umsetzung vorzunehmen.
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Vor diesem Hintergrund wurde der Bedarf nach einer Festschreibung von Corporate Governance-Regelungen für diese Unternehmen artikuliert. Rechtlich stellen die Regelungen des Kodex nach Beschluss der Bundesregierung eine Selbstbindung des Bundes dar, deren Beachtung den Organen des Bundes bei der Wahrnehmung von Anteilseigner- und Überwachungsfunktionen obliegt. In Bezug auf die von den obersten Verwaltungsorganen mit diesen Aufgaben betrauten Personen ist der Kodex rechtlich eine Weisung, die notwendigen Maßnahmen zu dessen Umsetzung vorzunehmen.
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