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Allgemeines zu den Ehrenzeichen der Bundesländer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Auch die Landesregierungen der Bundesländer vergeben Ehrenzeichen und Auszeichnungen. Die jeweiligen Ehrenzeichen werden an Personen verliehen, die besondere Leistungen für das jeweilige Bundesland erbracht bzw. dessen Ansehen und Entwicklung besonders gefördert haben.
Fristen
Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Landes sollten fünf Jahre (Interkalarfrist) liegen.
Hinweis
Die Interkalarfrist gilt nicht zwischen Verleihungen des Bundes und des Landes.
Zuständige Stelle
Die jeweilige Landesregierung
Erforderliche Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Landesregierung.
Hinweis
Die Verleihung erfolgt durch die jeweilige Landesregierung.
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe von Ehrenzeichen und Auszeichnungen der Bundesländer ist in verschiedenen Landesgesetzen geregelt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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