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    Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS)

    Allgemeine Informationen

    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

    Zuständige Stelle

    Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

    Zusätzliche Informationen

    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Online-Ratgeber und -Rechner

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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    Allgemeine Informationen

    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

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    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

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    Achtung

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    Tipp

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    Hinweis

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    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

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    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

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    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

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    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

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    Tipp

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    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

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    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

    Zusätzliche Informationen

    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Rechtsgrundlagen

    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS)

    Allgemeine Informationen

    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

    Zuständige Stelle

    Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

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    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

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    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

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    Achtung

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    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

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    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

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    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

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    Allgemeine Informationen

    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

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    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

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    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

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    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

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    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

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    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

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    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

    Zuständige Stelle

    Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

    Zusätzliche Informationen

    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Online-Ratgeber und -Rechner

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS)

    Allgemeine Informationen

    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

    Zuständige Stelle

    Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

    Zusätzliche Informationen

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    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

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    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

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    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

    Zusätzliche Informationen

    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

    Zuständige Stelle

    Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

    Zusätzliche Informationen

    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

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    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

    Zuständige Stelle

    Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

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    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

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    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

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    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

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    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

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    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

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    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

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    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

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    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Allgemeine Informationen

    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

    Zuständige Stelle

    Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

    Zusätzliche Informationen

    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Online-Ratgeber und -Rechner

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS)

    Allgemeine Informationen

    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

    Zuständige Stelle

    Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

    Zusätzliche Informationen

    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Online-Ratgeber und -Rechner

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    Rechtsgrundlagen

    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS)

    Allgemeine Informationen

    Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

    Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Fristen

    Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

    Tipp

    Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

    Zuständige Stelle

    Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

    Hinweis

    Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

    Zusätzliche Informationen

    Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

    Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Online-Ratgeber und -Rechner

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    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft