oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
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Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
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Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
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- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
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Kosten
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Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
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- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
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- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
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- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
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- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
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Kosten
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Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
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- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
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Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
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Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
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- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
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Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
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- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
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Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
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Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
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Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
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- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
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- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
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- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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Zuständige Stelle
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Verfahrensablauf
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Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
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- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
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- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
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Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
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- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
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Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie