Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft