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    Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz

    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

    Weiterführender Link

    Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz

    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

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    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

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    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

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    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
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    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

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    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
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    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
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    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
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    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

    Weiterführender Link

    Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz

    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
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    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
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    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

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    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

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    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

    Weiterführender Link

    Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz

    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
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    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
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    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
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    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

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    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

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    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

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    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
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    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

    Weiterführender Link

    Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz

    Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
    • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

    Ziele

    • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
    • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
    • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
    • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
    • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
    • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

    Inhalt

    • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
    • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
    • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
    • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
    • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
    • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
    • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
    • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

    Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

     

    Weiterführender Link

    Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion