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    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Niederösterreich

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Niederösterreich auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden. 

    Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Niederösterreich

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Niederösterreich auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden. 

    Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

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    Verstoß

    Konsequenz

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    Verstoß

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
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    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
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    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Niederösterreich auf.

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

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    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
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    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Niederösterreich

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Niederösterreich auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden. 

    Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Niederösterreich

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

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    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden. 

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    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

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    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

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    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

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    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Niederösterreich auf.

    Verstoß

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    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Niederösterreich auf.

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    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Niederösterreich auf.

    Verstoß

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    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Niederösterreich auf.

    Verstoß

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    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Niederösterreich auf.

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    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Niederösterreich auf.

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Teilnahme an einem Belehrungsgespräch beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt)
    • Erbringung sozialer Leistungen wie insbesondere die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Stunden. Diese sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern.
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro

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