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    Allgemeines zu Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen

    Allgemeine Informationen

    Österreich verfügt im Bereich des öffentlichen Dienstes über verschiedene Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnungen. Der Amtstitel und die Verwendungsbezeichnung sind von der jeweiligen Besoldungs- bzw. Verwendungsgruppe (Funktionsgruppe) und dem Besoldungsdienstalter abhängig.

    Zuständige Stelle

    Der Bundespräsident 

    Jedoch kann der Bundespräsident die jeweils zuständige Bundesministerin/den jeweils zuständigen Bundesminister ermächtigen, Bedienstete des öffentlichen Dienstes bestimmter Kategorien zu ernennen.

    Zusätzliche Informationen

    Bestimmte Institutionen und Einrichtungen des Bundes (z.B. Spanische Hofreitschule) verfügen über zusätzliche eigene Titel.

    Pensionierte Beamtinnen/Beamte sind berechtigt, den Amtstitel oder die Verwendungsbezeichnung weiterzuführen. Dem Titel muss nur der Zusatz "im Ruhestand" ("i.R.") hinzugefügt werden.

    Weiterführende Links

    → Der Bundespräsident der Republik Österreich (Österreichische Präsidentschaftskanzlei)

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    Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
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    Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
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    Allgemeines zu Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen

    Allgemeine Informationen

    Österreich verfügt im Bereich des öffentlichen Dienstes über verschiedene Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnungen. Der Amtstitel und die Verwendungsbezeichnung sind von der jeweiligen Besoldungs- bzw. Verwendungsgruppe (Funktionsgruppe) und dem Besoldungsdienstalter abhängig.

    Zuständige Stelle

    Der Bundespräsident 

    Jedoch kann der Bundespräsident die jeweils zuständige Bundesministerin/den jeweils zuständigen Bundesminister ermächtigen, Bedienstete des öffentlichen Dienstes bestimmter Kategorien zu ernennen.

    Zusätzliche Informationen

    Bestimmte Institutionen und Einrichtungen des Bundes (z.B. Spanische Hofreitschule) verfügen über zusätzliche eigene Titel.

    Pensionierte Beamtinnen/Beamte sind berechtigt, den Amtstitel oder die Verwendungsbezeichnung weiterzuführen. Dem Titel muss nur der Zusatz "im Ruhestand" ("i.R.") hinzugefügt werden.

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