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    Mindestanforderungen für die Haltung von Ratten

    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern sind bei der Haltung von Ratten folgende Punkte zusätzlich zu berücksichtigen:

    • Ratten sind paarweise oder in Gruppen zu halten.
    • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 40 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
    • Der Käfig muss dreidimensional eingerichtet sein.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mindestanforderungen für die Haltung von Ratten

    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern sind bei der Haltung von Ratten folgende Punkte zusätzlich zu berücksichtigen:

    • Ratten sind paarweise oder in Gruppen zu halten.
    • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 40 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
    • Der Käfig muss dreidimensional eingerichtet sein.

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    • Der Käfig muss dreidimensional eingerichtet sein.

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