oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Pensionskonto
Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
- Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
- bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
- Kontoerstgutschrift (nach Erhalt der Kontomitteilung).
Weiterführende Links
- Neues Pensionskonto (→ Pensionsversicherungsträger)
- Pensionskontorechner (→ SVS)
- Pensionsrechner (→ AK)
- Interaktive Infos zu Pensionskonto und Kontoerstgutschrift (→ AK)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Rechtsgrundlagen
§§ 3, 10 bis 13 und 15 Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Pensionskonto
Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
- Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
- bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
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- Dachverband der Sozialversicherungsträger
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
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- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
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Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
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Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
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- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
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Pensionskonto
Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
- Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
- bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
- Kontoerstgutschrift (nach Erhalt der Kontomitteilung).
Weiterführende Links
- Neues Pensionskonto (→ Pensionsversicherungsträger)
- Pensionskontorechner (→ SVS)
- Pensionsrechner (→ AK)
- Interaktive Infos zu Pensionskonto und Kontoerstgutschrift (→ AK)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Rechtsgrundlagen
§§ 3, 10 bis 13 und 15 Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Pensionskonto
Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
- Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
- Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
- bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
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- bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
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- bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
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- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
- Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
- bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
- Kontoerstgutschrift (nach Erhalt der Kontomitteilung).
Weiterführende Links
- Neues Pensionskonto (→ Pensionsversicherungsträger)
- Pensionskontorechner (→ SVS)
- Pensionsrechner (→ AK)
- Interaktive Infos zu Pensionskonto und Kontoerstgutschrift (→ AK)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Rechtsgrundlagen
§§ 3, 10 bis 13 und 15 Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Pensionskonto
Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
- Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
- bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
- Kontoerstgutschrift (nach Erhalt der Kontomitteilung).
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
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- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
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Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
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- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
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Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
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Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
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- Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
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- Pensionsrechner (→ AK)
- Interaktive Infos zu Pensionskonto und Kontoerstgutschrift (→ AK)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Rechtsgrundlagen
§§ 3, 10 bis 13 und 15 Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Pensionskonto
Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
- Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
- bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
- Kontoerstgutschrift (nach Erhalt der Kontomitteilung).
Weiterführende Links
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Rechtsgrundlagen
§§ 3, 10 bis 13 und 15 Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
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- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz