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Beschädigung/Verlust/Verspätung von Gepäck auf Flugreisen
Allgemeines
Wenn auf einer Flugreise Gepäck beschädigt wird, verloren geht oder verspätet ankommt, ist zwischen aufgegebenem Gepäck und Handgepäck zu unterscheiden.
Geht aufgegebenes Gepäck verloren, wird beschädigt oder trifft nicht rechtzeitig ein, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 1.300 Euro. Der Schaden darf aber nicht durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden sein (z.B. ein defekter Kofferdeckel springt auf und ein herausfallendes Gepäckstück zerbricht). Bei Handgepäck haftet die Fluggesellschaft, wenn sie den Schaden verursacht hat.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Beschwerden und Forderungen sind zunächst an das betroffene Unternehmen zu richten. Der Anspruch muss grundsätzlich schriftlich binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstückes, bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks geltend gemacht werden. Die Verspätung sollte aus Beweiszwecken sofort am Flughafen angezeigt werden, die Beschädigung am Handgepäck unmittelbar nach deren Entdeckung.
Werden teure Wertgegenstände auf eine Flugreise mitgenommen, kann mit der Fluggesellschaft eine höhere Haftungsgrenze vereinbart oder eine private Reiseversicherung abgeschlossen werden.
Gepäckprobleme (Verlust, Beschädigung) werden von der Verbraucherschlichtung Austria behandelt.
Weiterführende Links
- Verbraucherschlichtung Austria (→ VA)
- Probleme mit dem Fluggepäck – Was steht mir zu (→ EVZ)
- Fluggastrechte (→ Your Europe)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Beschädigung/Verlust/Verspätung von Gepäck auf Flugreisen
Allgemeines
Wenn auf einer Flugreise Gepäck beschädigt wird, verloren geht oder verspätet ankommt, ist zwischen aufgegebenem Gepäck und Handgepäck zu unterscheiden.
Geht aufgegebenes Gepäck verloren, wird beschädigt oder trifft nicht rechtzeitig ein, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 1.300 Euro. Der Schaden darf aber nicht durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden sein (z.B. ein defekter Kofferdeckel springt auf und ein herausfallendes Gepäckstück zerbricht). Bei Handgepäck haftet die Fluggesellschaft, wenn sie den Schaden verursacht hat.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Beschwerden und Forderungen sind zunächst an das betroffene Unternehmen zu richten. Der Anspruch muss grundsätzlich schriftlich binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstückes, bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks geltend gemacht werden. Die Verspätung sollte aus Beweiszwecken sofort am Flughafen angezeigt werden, die Beschädigung am Handgepäck unmittelbar nach deren Entdeckung.
Werden teure Wertgegenstände auf eine Flugreise mitgenommen, kann mit der Fluggesellschaft eine höhere Haftungsgrenze vereinbart oder eine private Reiseversicherung abgeschlossen werden.
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Geht aufgegebenes Gepäck verloren, wird beschädigt oder trifft nicht rechtzeitig ein, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 1.300 Euro. Der Schaden darf aber nicht durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden sein (z.B. ein defekter Kofferdeckel springt auf und ein herausfallendes Gepäckstück zerbricht). Bei Handgepäck haftet die Fluggesellschaft, wenn sie den Schaden verursacht hat.
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Werden teure Wertgegenstände auf eine Flugreise mitgenommen, kann mit der Fluggesellschaft eine höhere Haftungsgrenze vereinbart oder eine private Reiseversicherung abgeschlossen werden.
Gepäckprobleme (Verlust, Beschädigung) werden von der Verbraucherschlichtung Austria behandelt.
Weiterführende Links
- Verbraucherschlichtung Austria (→ VA)
- Probleme mit dem Fluggepäck – Was steht mir zu (→ EVZ)
- Fluggastrechte (→ Your Europe)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Beschädigung/Verlust/Verspätung von Gepäck auf Flugreisen
Allgemeines
Wenn auf einer Flugreise Gepäck beschädigt wird, verloren geht oder verspätet ankommt, ist zwischen aufgegebenem Gepäck und Handgepäck zu unterscheiden.
Geht aufgegebenes Gepäck verloren, wird beschädigt oder trifft nicht rechtzeitig ein, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 1.300 Euro. Der Schaden darf aber nicht durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden sein (z.B. ein defekter Kofferdeckel springt auf und ein herausfallendes Gepäckstück zerbricht). Bei Handgepäck haftet die Fluggesellschaft, wenn sie den Schaden verursacht hat.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Beschwerden und Forderungen sind zunächst an das betroffene Unternehmen zu richten. Der Anspruch muss grundsätzlich schriftlich binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstückes, bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks geltend gemacht werden. Die Verspätung sollte aus Beweiszwecken sofort am Flughafen angezeigt werden, die Beschädigung am Handgepäck unmittelbar nach deren Entdeckung.
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Geht aufgegebenes Gepäck verloren, wird beschädigt oder trifft nicht rechtzeitig ein, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 1.300 Euro. Der Schaden darf aber nicht durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden sein (z.B. ein defekter Kofferdeckel springt auf und ein herausfallendes Gepäckstück zerbricht). Bei Handgepäck haftet die Fluggesellschaft, wenn sie den Schaden verursacht hat.
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