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    Problemstoffe

    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
    • Energiesparlampen
    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
    • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
    • Fotochemikalien
    • Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
    • Injektionsspritzen
    • Ölfilter
    • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
    • Säuren und Laugen
    • Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
    • Unkrautvernichter

    Hinweis

    Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

    Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Problemstoffe

    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
    • Energiesparlampen
    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
    • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
    • Fotochemikalien
    • Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
    • Injektionsspritzen
    • Ölfilter
    • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
    • Säuren und Laugen
    • Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
    • Unkrautvernichter

    Hinweis

    Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

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    Problemstoffe

    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

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    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
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    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
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    • Unkrautvernichter

    Hinweis

    Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

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    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

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    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

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    Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Problemstoffe

    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
    • Energiesparlampen
    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
    • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
    • Fotochemikalien
    • Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
    • Injektionsspritzen
    • Ölfilter
    • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
    • Säuren und Laugen
    • Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
    • Unkrautvernichter

    Hinweis

    Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

    Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

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    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
    • Energiesparlampen
    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
    • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
    • Fotochemikalien
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    • Unkrautvernichter

    Hinweis

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    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
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    • Batterien/Akkus
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    Hinweis

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    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

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    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

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    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
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    Problemstoffe

    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
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    Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Problemstoffe

    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
    • Energiesparlampen
    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
    • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
    • Fotochemikalien
    • Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
    • Injektionsspritzen
    • Ölfilter
    • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
    • Säuren und Laugen
    • Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
    • Unkrautvernichter

    Hinweis

    Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

    Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

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    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
    • Energiesparlampen
    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
    • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
    • Fotochemikalien
    • Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
    • Injektionsspritzen
    • Ölfilter
    • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
    • Säuren und Laugen
    • Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
    • Unkrautvernichter

    Hinweis

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    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
    • Energiesparlampen
    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
    • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
    • Fotochemikalien
    • Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
    • Injektionsspritzen
    • Ölfilter
    • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
    • Säuren und Laugen
    • Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
    • Unkrautvernichter

    Hinweis

    Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

    Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

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    Problemstoffe

    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
    • Energiesparlampen
    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
    • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
    • Fotochemikalien
    • Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
    • Injektionsspritzen
    • Ölfilter
    • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
    • Säuren und Laugen
    • Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
    • Unkrautvernichter

    Hinweis

    Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

    Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

    Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Problemstoffe

    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
    • Energiesparlampen
    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
    • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
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    • Injektionsspritzen
    • Ölfilter
    • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
    • Säuren und Laugen
    • Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
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    Hinweis

    Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

    Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

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    Problemstoffe

    Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

    Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

    Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

    • Altmedikamente ohne Schachteln
    • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
    • Batterien/Akkus
    • Energiesparlampen
    • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
    • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
    • Fotochemikalien
    • Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
    • Injektionsspritzen
    • Ölfilter
    • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
    • Säuren und Laugen
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    Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

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