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    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

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    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
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    Verordnung 

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    gilt nicht für:

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    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

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    Gemeinde

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

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    Verordnung

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    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
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      • 8 bis 12 Uhr
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    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

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      • 12 bis 14 Uhr
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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

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    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

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      • 8 bis 12 Uhr
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

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      • 20 bis 7 Uhr
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

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    Nassereith 

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    Natters

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
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    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

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      • ganztägig

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

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    Neustift i. St. 

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    Niederndorf 

    Verordnung 

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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
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    zu unterlassen:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

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      • ganztägig

     

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

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    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
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    zu unterlassen:

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      • 12 bis 14 Uhr
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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

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      • ganztägig

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

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    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

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    Niederndorf 

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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
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      • 12 bis 14 Uhr
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    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
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    Navis 

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    Nesselwängle 

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    verboten:

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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

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    gilt nicht für:

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    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
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    Nesselwängle 

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    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

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    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

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      • 8 bis 12 Uhr
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
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      • ganztägig

    Navis 

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    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

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    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

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    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

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      • 12 bis 14 Uhr
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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

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    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
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    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

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      • 12 bis 14 Uhr
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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
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    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

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      • 20 bis 7 Uhr
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    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

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      • ganztägig

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

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    Nesselwängle 

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    Neustift i. St. 

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    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
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    zu unterlassen:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

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    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

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    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Nesselwängle 

    keine Vorgaben 

     

     

    Neustift i. St. 

    keine Vorgaben

     

     

    Niederndorf 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerzeugenden Tätigkeiten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
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    zu unterlassen:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Navis 

    keine Vorgaben 

     

     

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      • 12 bis 14 Uhr
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    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

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    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    Nikolsdorf Empfehlung Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

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      • 12 bis 14 Uhr
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    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
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    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Nassereith 

    keine Vorgaben 

     

     

    Natters

    Verordnung

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von maschinellen Garten- und Arbeitsgeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Decken und Matratzen udgl.

    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
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      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr

    Nußdorf-Debant 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmähern, Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen 

    erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    verboten: (ganzjährig)

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion