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    Fischen in der Steiermark – Schonzeiten und Mindestfanglängen

    Für bestimmte Wassertiere gibt es in der Steiermark mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfanglängen ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Innerhalb der Schonzeit dürfen geschonte Wassertiere weder gezielt befischt noch entnommen werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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