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    Allgemeines zum Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft

    Bei einem Übertritt von einer Religionsgemeinschaft in eine andere müssen von der Gläubigen/dem Gläubigen bestimmte Anforderungen beachtet werden bzw. werden die Gläubigen auf unterschiedliche Art und Weise auf den Eintritt in die neue Religionsgemeinschaft vorbereitet.

    Achtung

    Um in eine andere Religionsgemeinschaft überzutreten, muss zuvor der Austritt aus der bisherigen Religionsgemeinschaft erfolgt sein.

    Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

    Tipp

    Christliche Kirchen und Religionsgesellschaften, die im Ökumenischen Rat zusammengefasst sind, nennen für den Eintritt bzw. Übertritt ähnliche Voraussetzungen und Regelungen. Wichtig ist vor allem das Sakrament der Taufe. Es ist Voraussetzung für den Ein- bzw. Übertritt in eine der christlichen Kirchen bzw. Religionsgesellschaften. Zusätzlich erhält die Eintretende/der Eintretende zumeist eine katechetische Unterweisung.

    Wer von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zu einer christlichen übertritt, wird von der Gemeinde auf die Taufe vorbereitet. Nach der Taufe wird der Taufschein ausgestellt.

    Weiterführende Links

    Ökumenischer Rat

    Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Allgemeines zum Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft

    Bei einem Übertritt von einer Religionsgemeinschaft in eine andere müssen von der Gläubigen/dem Gläubigen bestimmte Anforderungen beachtet werden bzw. werden die Gläubigen auf unterschiedliche Art und Weise auf den Eintritt in die neue Religionsgemeinschaft vorbereitet.

    Achtung

    Um in eine andere Religionsgemeinschaft überzutreten, muss zuvor der Austritt aus der bisherigen Religionsgemeinschaft erfolgt sein.

    Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

    Tipp

    Christliche Kirchen und Religionsgesellschaften, die im Ökumenischen Rat zusammengefasst sind, nennen für den Eintritt bzw. Übertritt ähnliche Voraussetzungen und Regelungen. Wichtig ist vor allem das Sakrament der Taufe. Es ist Voraussetzung für den Ein- bzw. Übertritt in eine der christlichen Kirchen bzw. Religionsgesellschaften. Zusätzlich erhält die Eintretende/der Eintretende zumeist eine katechetische Unterweisung.

    Wer von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zu einer christlichen übertritt, wird von der Gemeinde auf die Taufe vorbereitet. Nach der Taufe wird der Taufschein ausgestellt.

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    Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

    Tipp

    Christliche Kirchen und Religionsgesellschaften, die im Ökumenischen Rat zusammengefasst sind, nennen für den Eintritt bzw. Übertritt ähnliche Voraussetzungen und Regelungen. Wichtig ist vor allem das Sakrament der Taufe. Es ist Voraussetzung für den Ein- bzw. Übertritt in eine der christlichen Kirchen bzw. Religionsgesellschaften. Zusätzlich erhält die Eintretende/der Eintretende zumeist eine katechetische Unterweisung.

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    Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

    Tipp

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    Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

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    Christliche Kirchen und Religionsgesellschaften, die im Ökumenischen Rat zusammengefasst sind, nennen für den Eintritt bzw. Übertritt ähnliche Voraussetzungen und Regelungen. Wichtig ist vor allem das Sakrament der Taufe. Es ist Voraussetzung für den Ein- bzw. Übertritt in eine der christlichen Kirchen bzw. Religionsgesellschaften. Zusätzlich erhält die Eintretende/der Eintretende zumeist eine katechetische Unterweisung.

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    Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

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    Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

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    Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

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    Christliche Kirchen und Religionsgesellschaften, die im Ökumenischen Rat zusammengefasst sind, nennen für den Eintritt bzw. Übertritt ähnliche Voraussetzungen und Regelungen. Wichtig ist vor allem das Sakrament der Taufe. Es ist Voraussetzung für den Ein- bzw. Übertritt in eine der christlichen Kirchen bzw. Religionsgesellschaften. Zusätzlich erhält die Eintretende/der Eintretende zumeist eine katechetische Unterweisung.

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