oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Therapien
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
Tipp
Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Behinderung-Inklusion-Dokumentation (→ BIDOK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
Tipp
Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
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- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
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Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
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Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Behinderung-Inklusion-Dokumentation (→ BIDOK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Therapien
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
Tipp
Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
Zusätzliche Informationen
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Allgemeine Informationen
Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
Tipp
Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
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Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
Tipp
Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
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Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
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