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Versicherungen
Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
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Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
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Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
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Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
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Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
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Beispiel
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Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
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Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
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Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
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Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
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Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
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Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
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Diebstahlversicherung
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Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
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Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
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Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
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Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
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Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
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Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
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Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
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Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
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Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
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Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
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Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
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Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
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Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
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Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
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Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
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Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Versicherungen
Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
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Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
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Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Achtung
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Beispiel
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
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