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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

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    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

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    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

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    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

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    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

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    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

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    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

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    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

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    Alland

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    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

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    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

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    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

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    Alland

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    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

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    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

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    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

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    Alland

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    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

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    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

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    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    keine Vorgaben

     

     

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    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

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    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

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    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

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    Alland

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

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    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

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    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten                  

     

     

     

     

    Achau

    Verordnung

    Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Aggsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alland

    Verordnung

    Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 16 Uhr

    Allentsteig 

    keine Vorgaben 

     

     

    Altenburg Empfehlung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Altendorf

    keine Vorgaben

     

     

    Altlengbach 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Amaliendorf-Aalfang

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Amstetten

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Andlersdorf

    keine Vorgaben

     

     

    Ardagger

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Artstetten-Pöbring

    keine Vorgaben

     

     

    Aspang-Markt

    keine Vorgaben

     

     

    Aspangberg- St. Peter

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Asparn an der Zaya

    keine Vorgaben

     

     

    Asperhofen

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Atzenbrugg

    keine Vorgaben

     

     

    Auersthal

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

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