oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Weiß- und Buntglas
Folgendes kann im Weißglascontainer entsorgt werden:
- ungefärbte Einwegflaschen und Konservengläser
- ungefärbte Wein-, Spirituosen-, Milch- und Limonadenflaschen
- ungefärbte Glasbehälter und Flakons
Folgendes kann im Buntglascontainer entsorgt werden:
- alle Flaschen und sonstigen Behälter aus buntem oder leicht eingefärbtem Glas
Achtung
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
Für die Entsorgung von Weiß- und Buntglas örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Weiß- und Buntglas
Folgendes kann im Weißglascontainer entsorgt werden:
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- ungefärbte Wein-, Spirituosen-, Milch- und Limonadenflaschen
- ungefärbte Glasbehälter und Flakons
Folgendes kann im Buntglascontainer entsorgt werden:
- alle Flaschen und sonstigen Behälter aus buntem oder leicht eingefärbtem Glas
Achtung
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
Für die Entsorgung von Weiß- und Buntglas örtlich zuständig ist:
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Weiß- und Buntglas
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- ungefärbte Glasbehälter und Flakons
Folgendes kann im Buntglascontainer entsorgt werden:
- alle Flaschen und sonstigen Behälter aus buntem oder leicht eingefärbtem Glas
Achtung
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
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Weiß- und Buntglas
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Folgendes kann im Buntglascontainer entsorgt werden:
- alle Flaschen und sonstigen Behälter aus buntem oder leicht eingefärbtem Glas
Achtung
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
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- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
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Weiß- und Buntglas
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Achtung
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Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
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Achtung
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Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
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Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
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Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
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- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Weiß- und Buntglas
Folgendes kann im Weißglascontainer entsorgt werden:
- ungefärbte Einwegflaschen und Konservengläser
- ungefärbte Wein-, Spirituosen-, Milch- und Limonadenflaschen
- ungefärbte Glasbehälter und Flakons
Folgendes kann im Buntglascontainer entsorgt werden:
- alle Flaschen und sonstigen Behälter aus buntem oder leicht eingefärbtem Glas
Achtung
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
Für die Entsorgung von Weiß- und Buntglas örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
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- alle Flaschen und sonstigen Behälter aus buntem oder leicht eingefärbtem Glas
Achtung
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
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Achtung
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Achtung
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
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Achtung
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Achtung
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